Verband psychosomatisch
Pflegender in Deutschland e.V

Berufs­politik

Aktuelles

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Fachweiterbildung und Fachspezialisierung

Pflegefachpersonen in der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie (PSO/PT) übernehmen eine zentrale Rolle im therapeutischen Team. Sie begleiten Menschen mit komplexen Krankheitsbildern an der Schnittstelle von Körper, Psyche und sozialem Umfeld und benötigen hierfür spezifische pflegetherapeutische, kommunikative und interprofessionelle Kompetenzen.

Um diese besondere Tätigkeit strukturiert zu fördern, haben der Verband psychosomatisch Pflegender in Deutschland e. V. (PSOPD) und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM) ein gemeinsames Curriculum zur Fachweiterbildung „Pflege in der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“ entwickelt.

Aktueller Stand

  • Entwicklung einer komprimierten 320-Stunden-Version für die Pflegekammer NRW.
  • Anpassung des Lernzielkatalogs an das Curriculum.
  • Antragstellung bei der Pflegekammer NRW ist erfolgt, Warten auf Rückmeldung

Curriculare Entwicklung

  • Durchführung einer Bedarfserhebung mit hohem Bedarf an psychosomatischer Fachpflege.
  • Entwicklung eines kompetenzbasierten Lernzielkatalogs.
  • Evaluation mittels Delphi-Studie.
  • Erstellung eines Curriculums mit ursprünglich 720 Stunden Theorie nach DKG-Struktur.

Berufspolitische Entwicklungen

  • Regelmäßige Treffen zur Definition von Rahmenbedingungen der Weiterbildung.
  • Gespräche mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigten, dass die Bundesländer eingebunden werden müssen.
  • Anschreiben an Pflegekammern und Sozialministerien aller Länder.
  • Positive Rückmeldung und Kooperation mit der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
  • Diskussion eines Formats „Fachspezialisierung“ mit 320 Stunden Umfang.
  • Veröffentlichung eines Positionspapiers für die berufspolitische Sichtbarkeit.

Ausgangslage und Verbandsentwicklung

  • 2022 wurde der PsoPD e.V. gegründet.
  • Eines der Ziele war die Entwicklung eines Curriculums für eine psychosomatische Fachweiterbildung in der Pflege.
  • 2025 entstand zusätzlich die „Sektion Psychosomatische FachPflege“ (SePP).

PPP-RL

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) ist eine verbindliche Richtlinie in Deutschland, die Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festlegt. Sie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und soll eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen. Die PPP-RL definiert Personalbedarf nach Berufsgruppen und Behandlungsbereichen und orientiert sich am individuellen Betreuungsaufwand der Patient:innen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Unterversorgung zu vermeiden und die Behandlungsqualität zu verbessern. Einrichtungen müssen die Vorgaben nachweisen und bei Abweichungen mit Sanktionen rechnen.

Der PSOPD ist seit Beginn der Verhandlungen in enger Abstimmung mit der DGPM an den Verhandlungen beteiligt und war Teil der Expertengruppe des GBA für den Bereich “Psychosomatische Pflege”.

Aktuellste Entwicklungen

Nach Einreichung der Stellungsnahme von DGPM und der Expertenrunde erwarten wir eine Rückmeldung des GBA zu unseren Vorschlägen. Dies wird voraussichtlich im Frühsommer 2026 geschehen.

Weg der Psychosomatik nach der EPPIK-Studie (2025)
Die Ergebnisse des Fachbereichs Psychosomatik im Rahmen der EPPIK-Studie und das daraus abgeleitete “Plattformmodell” für die Psychosomatik hatten eine gute Datenbasis und wurden für ihre Qualitiät im Rahmen des GBA Beschlusses vom 20.06.2025 als valide erachtet.
Daraufhin ging die DGPM und der PSOPD in Austausch mit dem GBA und den Krankenkassen, um eine Regelung für den Bereich der Psychosomatik zu finden.
In diesem Rahmen fanden mehrere Treffen statt und die DGPM esrtellte ein Positionspapier, dem sich der POSPD anschloss. Im weiteren Verlauf kam es zu einem Treffen einer Expertengruppe mit dem GBA, an dem der PSOPD teilnahm.

Umsetzung (seit 2023)
Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) wird zunehmend verbindlich umgesetzt: strengere Nachweispflichten, weniger Ausnahmen und mögliche Sanktionen bei Unterschreitung. Gleichzeitig erschwert Fachkräftemangel die Einhaltung.

EPPIK Studie (2020-2023)
Die EPPIK-Studie (Evaluation der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik) wurde in den letzten Jahren im Zuge der Einführung und Weiterentwicklung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) durchgeführt. Der Projektzeitraum lag im Wesentlichen zwischen etwa 2020 und 2023. In dieser Phase wurden Daten aus psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen erhoben und ausgewertet, um die Auswirkungen der Personalvorgaben systematisch zu untersuchen.
Die Ergebnisse dienen aktuell als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der PPP-RL und fließen in politische sowie fachliche Diskussionen zur zukünftigen Personalbemessung ein.

Übergangsphase und Kritik (2020–2022)
Zu Beginn gab es zahlreiche Übergangsregelungen. Kliniken kritisierten hohen Dokumentationsaufwand und fehlendes Personal, weshalb Vorgaben teils gelockert wurden.

Einführung der PPP-RL (2020)
Die Richtlinie trat in Kraft und setzte erstmals verbindliche Mindestpersonalstandards nach Berufsgruppen und Behandlungsintensität fest. Verantwortlich: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).

Reformimpuls (2016–2018)
Das PsychVVG beauftragte die Entwicklung einer neuen Personalrichtlinie.

Ausgangspunkt (bis 2016)
Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) galt lange als Grundlage, wurde jedoch zunehmend als veraltet bewertet.

BEEP - Befugniserweiterung und Entbürokratisierung

Die Entwicklung des  Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) – früher Pflegekompetenzgesetz (PKG) – war in den letzten Jahren relativ bewegt, vor allem, weil es zunächst unter der Ampelregierung vorbereitet wurde, dann durch das vorzeitige Ende der Koalition ins Stocken geriet und schließlich 2025 in veränderter Form verabschiedet wurde.

Das  Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege stärkt die berufliche Autonomie von Pflegefachpersonen und erweitert ihre Handlungsspielräume in der gesundheitlichen Versorgung. Es ermöglicht Pflegekräften, bestimmte heilkundliche Aufgaben künftig eigenständiger zu übernehmen – insbesondere bei standardisierten und wiederkehrenden Versorgungsprozessen, etwa im Wundmanagement, bei chronischen Erkrankungen, in der Diabetesversorgung oder bei der Betreuung von Menschen mit Demenz. Gleichzeitig soll das Gesetz bürokratische Anforderungen reduzieren und die Kompetenzen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen besser nutzen.

Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die pflegerische Versorgung an den steigenden Bedarf einer alternden Gesellschaft anzupassen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch eine klarere Aufgabenverteilung zwischen Pflege und Medizin sollen Pflegefachpersonen stärker entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt  werden. Insgesamt verfolgt das Gesetz das Ziel, die Versorgungsqualität zu verbessern, Pflegeberufe attraktiver zu machen und das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.

Aktuellste Entwicklungen

Da im Gesetz die eigenständigen Tätigkeiten für den Bereich der “P-Fächer” (Psychosomatik und Psychiatrie) nicht definiert sind, startete im Frühjahr 2026 ein Dialog mit den Fachverbänden DFPP (Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege) und DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. ), um diese zu erarbeiten, zu definieren und einzubringen.

Seit 1. Januar 2026: Inkrafttreten

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Pflegekompetenzgesetz in Kraft. Pflegefachpersonen erhalten mehr eigenständige Kompetenzen, etwa bei chronischen Erkrankungen, Wundversorgung sowie bei Diabetes- und Demenzpatient:innen. Gleichzeitig sollen Bürokratie abgebaut und akademisch qualifizierte Pflegekräfte stärker eingebunden werden.

Herbst/Winter 2025: Verabschiedung

Nach dem Regierungswechsel wurde das Gesetz erneut aufgegriffen. Nach Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss sowie Beratungen in Bundestag und Bundesrat wurde es im Dezember 2025 endgültig verabschiedet.

Anfang 2025: Verzögerung

Durch das Ende der Ampelkoalition kam das Gesetzgebungsverfahren zunächst ins Stocken. Obwohl der Entwurf noch im Bundesrat und Bundestag behandelt wurde, erfolgte zunächst keine Verabschiedung.

Dezember 2024: Erster Durchbruch

Am 18. Dezember 2024 verabschiedete das Bundeskabinett erstmals einen offiziellen Gesetzentwurf. Ziel war es, Pflegefachpersonen mehr Eigenverantwortung zu übertragen.

September 2024: Referentenentwurf

Am 6. September 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den ersten Referentenentwurf mit Vorschlägen zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung.

2023–2024: Vorbereitung

Das Bundesministerium für Gesundheit entwickelte gemeinsam mit dem Deutscher Pflegerat, der Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztliche Bundesvereinigung die fachlichen Grundlagen.

Ab 2021: Reformdruck

Fachkräftemangel, demografischer Wandel und steigender Pflegebedarf erhöhten den Druck auf das Pflegesystem. Gleichzeitig wurde die geringe Autonomie der Pflegeberufe in Deutschland zunehmend kritisiert.

Psychosomatische Institutsambulanzen (PsIA)

PsIA - eine Chance für die Pflege?

Psychosomatische Institutsambulanzen (PsIA) bieten der Pflege die Chance, stärker sektorenübergreifend und langfristig zu arbeiten. Statt Patient:innen nur während eines stationären Aufenthalts zu begleiten, können Pflegefachpersonen kontinuierliche Beziehungen aufbauen und Betroffene auch nach der Entlassung unterstützen. Das ist besonders bei chronischen psychosomatischen Erkrankungen, Essstörungen oder Traumafolgestörungen wichtig.

Ein zentrales Potenzial liegt in der Krisenprävention und Rückfallprophylaxe. Pflege kann frühzeitig Veränderungen erkennen, beratend eingreifen und stationäre Wiederaufnahmen vermeiden. Zudem erweitert sich die Rolle der Pflege in Beratung und Psychoedukation, etwa bei Symptommanagement, Alltagsbewältigung und Förderung von Selbstwirksamkeit.

Auch die Koordination zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gewinnt an Bedeutung. Pflege kann hier eine wichtige Schnittstellenfunktion übernehmen. Insgesamt stärken PsIAs die Professionalisierung der psychosomatischen Pflege und eröffnen neue, eigenständigere Aufgabenfelder außerhalb klassischer Stationsarbeit.

Seit 2022: Evaluation

Seit 2022 wird überprüft, wie gut psychosomatische Institutsambulanzen in der Praxis funktionieren. Das Deutsches Krankenhausinstitut untersucht dabei die Nutzung der Angebote, regionale Unterschiede und den tatsächlichen Versorgungseffekt.

2019: Konkretisierung

Mit der Anlage 2 zur PIA-Vereinbarung wurden erstmals konkrete Rahmenbedingungen für psychosomatische Institutsambulanzen festgelegt. Geregelt wurden unter anderem Zugangsvoraussetzungen, personelle Anforderungen, Dokumentation und Qualitätssicherung.

2017: PsychVVG

Das PsychVVG präzisierte die Vergütung und stärkte die sektorübergreifende Versorgung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten.

2013: Entscheidender Wendepunkt

Mit dem PsychEntgeltgesetz wurde §118 Abs. 3 SGB V eingeführt. Seitdem dürfen psychosomatische Fachkliniken und psychosomatische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern eigene Institutsambulanzen betreiben. Dadurch konnte erstmals eine wichtige Versorgungslücke für Patient:innen mit schweren Essstörungen, Traumafolgestörungen oder komplexen psychosomatischen Erkrankungen geschlossen werden.

Vor 2013: Versorgungslücke

Vor 2013 verfügte die Psychosomatik zwar über stationäre und teilstationäre Angebote, hatte jedoch kaum gesetzlich geregelte ambulante Nachsorge. Besonders im Entlassmanagement, in Krisensituationen und zur Rückfallprävention entstanden dadurch Versorgungslücken. Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie forderten deshalb eine Reform.

2000–1989: Ausbau nur für die Psychiatrie

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 und der Verankerung im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch wurden psychiatrische Institutsambulanzen weiter ausgebaut. Die Psychosomatik blieb dabei weiterhin ausgeschlossen.

1976: Ursprung

Den Ausgangspunkt bildete das “Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung psychisch Kranker”, das erstmals psychiatrische Institutsambulanzen etablierte.

Funktionsdienst in der Psychosomatik

Pflegefachpersonen und Medizinische Fachangestellte (MFA / Funktionsdienst) arbeiten im Krankenhaus in unterschiedlichen Berufsprofilen – aber mit vielen gemeinsamen Schnittstellen, die im Alltag oft unterschätzt werden. Gerade angesichts von Fachkräftemangel, steigender Bürokratie und komplexeren Versorgungsprozessen gewinnt die Rolle der MFA im Krankenhaus zunehmend an Bedeutung.

Pflege und MFA verbindet die Arbeit im Gesundheitswesen mit hoher Verantwortung und engem Kontakt zu Patient:innen. Während Pflege die kontinuierliche Versorgung sicherstellt, übernehmen MFA zunehmend eine wichtige unterstützende, koordinierende und entlastende Funktion im Krankenhaus.

Gerade moderne Krankenhäuser profitieren davon, beide Berufsgruppen nicht gegeneinander abzugrenzen, sondern ihre Kompetenzen sinnvoll zu verzahnen. Dies geschieht bereits in vielen Kliniken, wirft aber gerade im psychosomatischen Bereich die Frage nach nötigen Qualifizierungen und Spezialisierungen auf.

Das Berufsbild der MFA hat sich von einer eher assistierenden Hilfstätigkeit zu einem eigenständigen, qualifizierten Gesundheitsfachberuf entwickelt. Heute sind MFA wichtige organisatorische, medizinische und kommunikative Schnittstellen im Gesundheitswesen — mit wachsender Bedeutung auch im Krankenhaus. Der Beruf wird sich weiter spezialisieren und MFAs werden mehr Verantwortung übernehmen, stärker im interprofessionellen Team arbeiten und in ambulanten sowie stationären Bereichen eine noch wichtigere Rolle einnehmen. 

Ab 2020: Digitalisierung, Telemedizin und Fachkräftemangel verändern das Berufsbild. MFA übernehmen zunehmend organisatorische und koordinierende Aufgaben und entlasten andere Berufsgruppen.

2010er Jahre: das Einsatzfeld erweitert sich deutlich: MFA arbeiten nicht mehr nur in Arztpraxen, sondern auch in Krankenhäusern, Ambulanzen, MVZs und spezialisierten Fachbereichen.

2006: Die Umbenennung von „Arzthelferin“ zu „Medizinische Fachangestellte“ verdeutlicht die gestiegenen Anforderungen und das modernere Berufsverständnis.

1950–1990: Aus einer unterstützenden Tätigkeit entsteht ein anerkannter Ausbildungsberuf. Mit der Einführung der „Arzthelferin“ (1969) wachsen Qualifikation und medizinisch-technische Aufgaben.

Pflegefachassistenz in der Psychosomatik

Im Pflegeberuf finden aktuell tiefgreifende strukturelle Veränderungen statt – vor allem durch die generalistische Pflegeausbildung, das neue Pflegefachassistenzgesetz und die politische Aufwertung professioneller Pflege. Insgesamt bewegt sich das System weg von stark getrennten Berufswegen hin zu einem gestuften Qualifikationssystem mit mehr Kompetenzen und klareren Karrierewegen.

Der Pflegeberuf entwickelt sich aktuell in drei Richtungen:

  • Generalisierung (breiter einsetzbare Fachkräfte)
  • Differenzierung (neue Assistenzberufe zur Entlastung)
  • Professionalisierung (mehr Verantwortung, Akademisierung und Eigenständigkeit)

Die zentrale Herausforderung bleibt: Mehr Personal gewinnen, ohne Qualität zu verlieren.

Das neue Pflegefachassistenzgesetz zeigt diesen Spannungsbogen sehr deutlich: Es soll den Beruf attraktiver machen und den Personalmangel lindern – wirft aber gleichzeitig Fragen nach Qualifikationsniveau und professionellen Standards auf.

ab 2025: Mehr Akademisierung, Digitalisierung und Erweiterung pflegerischer Kompetenzen → Pflege wird eigenständiger.

2025: Pflegefachassistenzgesetz wird verabschiedet: bundesweit einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung (ca. 18 Monate).

2024: Entwurf des Pflegefachassistenzgesetz zur Vereinheitlichung der bisherigen unterschiedlichen Assistenz-Ausbildungen.

2020–2023: Umsetzung der generalistischen Ausbildung: erste Erfahrungen, organisatorische Herausforderungen und Kritik.

2020: Start der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann auf Grundlage des Pflegeberufegesetz.

2017: Verabschiedung des Pflegeberufegesetz als Grundlage für die Zusammenführung der Pflegeberufe.

ab 2010: Aufbau von Pflegewissenschaft und erste Pflegestudiengänge.

2003: Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz modernisieren die Ausbildung, die Trennung bleibt jedoch bestehen.

1990er Jahre: Beginn der Professionalisierungsdebatte im Pflegeberuf.